Weitere Entscheidung unten: LG Braunschweig, 26.07.2000

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2248
OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 2 U 35/00 (https://dejure.org/2001,2248)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Verkehrssicherungspflichten; Pflichtverletzung; Amtshaftung; Verkehrsunfall; Autobahn

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; BGB § 839; ; BGB § 823 Abs. 1; ; GG Art. 34

  • rechtsportal.de

    BGB § 839 § 823 Abs. 1 ; GG Art. 34
    Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbaustellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 823 Abs. 1, 839 BGB; Art. 34 GG
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Kontrollpflichten in Autobahnbaustellenbereichen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 839
    Gegenstand und Umfang öffentlich-rechtlicher Straßenverkehrssicherungspflicht; Sicherung von Gefahrenstellen auf der Autobahn - Warnung und Kontrollen

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 44 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    §§ 823 Abs. 1, 839 BGB; Art. 34 GG
    Straßenverkehrssicherungspflicht/Amtshaftung/Kontrollpflichten in Autobahnbaustellenbereichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 814
  • NZV 2001, 373
  • NJ 2001, 431
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Brandenburg, 09.04.1998 - 2 U 125/97

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Autobahnbaustelle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Sofern gegen 18.00 Uhr eine Kontrolle durchgeführt worden ist, ist es unter diesen Umständen ausreichend, wenn etwa um Mitternacht herum eine erneute Kontrolle durchgeführt wird (Senatsurteil vom 09.04.1998, VersR 1998, S. 912 f.).
  • OLG Naumburg, 05.12.1996 - 3 U 30/96

    Verkehrssicherungspflicht bei Absicherung eines sog Rollsplittfeldes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich nach allgemeiner Ansicht nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, S. 161/162; OLG Koblenz NJW-VHR 1996, S. 70; OLG Naumburg, OLG-NL 1997, S. 145).
  • OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 22 U 252/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 06.02.2001 - 2 U 35/00
    Die zeitlichen Abstände, innerhalb derer Kontrollen durchzuführen sind, richten sich nach allgemeiner Ansicht nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen (OLG Düsseldorf NJWE-VHR 1996, S. 161/162; OLG Koblenz NJW-VHR 1996, S. 70; OLG Naumburg, OLG-NL 1997, S. 145).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373, Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161; Hager ebd.
  • AG Frankenthal, 08.07.2016 - 3a C 53/15

    Baustellensicherung: Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten für

    Die Rechtsprechung geht hier zum Teil sogar (deutlich) weiter, wobei von dem Grundsatz auszugehen ist, dass sich die zeitlichen Abstände, innerhalb derer solche Kontrollen durchzuführen sind, nach den Umständen und den örtlichen Verkehrsverhältnissen richten (BGH, VersR 1957, 202; OLG Brandenburg, DAR 1998, 315 sowie Urteil vom 02.02.2001 - 2 U 35/00; OLG Düsseldorf, NJWE-VHR 1996, 161; OLG Koblenz, NJWE-VHR 1996, 70; OLG Bremen, VersR 1979, 1126).
  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 2 U 103/20

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich zur

    Zu beachten kann auch sein, ob die Verkehrseinrichtungen im Boden verankert sind oder nicht (Senat, Urteil vom 6. Februar 2001 - 2 U 35/00 -, NZV 2001, 373 , Rdnr. 3 bei juris m. w. N.; Urteil vom 9. April 1998 - 2 U 125/97 -, MDR 1998, 1161 ; Hager ebd.
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Rechtsprechung
   LG Braunschweig, 26.07.2000 - 12 O 1173/00 (039)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22741
LG Braunschweig, 26.07.2000 - 12 O 1173/00 (039) (https://dejure.org/2000,22741)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26.07.2000 - 12 O 1173/00 (039) (https://dejure.org/2000,22741)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 12 O 1173/00 (039) (https://dejure.org/2000,22741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Pflicht zur vorsichtigen Fahrweise; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Einrichtung einer Verengung mit Baken und Leitplanken, um die Durchfahrt von größeren Fahrzeugen zu verhindern

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Pflicht zur vorsichtigen Fahrweise; Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch Einrichtung einer Verengung mit Baken und Leitplanken, um die Durchfahrt von größeren Fahrzeugen zu verhindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.07.2000 - 12 O 1173/00
    Diese Pflicht gilt aber nur insoweit, als die Gefahr für den sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind bzw. auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzustellen vermag (BGH VersR 1979, 1055).
  • OLG Hamm, 05.05.1998 - 9 U 7/98

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers; Verkehrssicherungspflicht des

    Auszug aus LG Braunschweig, 26.07.2000 - 12 O 1173/00
    Schließlich ist zu beachten, daß Verkehrsteilnehmer ihre eigenen Sicherheitsbelange durch entsprechend vorsichtige Fahrweise zunächst einmal selbst wahrnehmen müssen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05.05.1998 - 9 U 7/98 - zitiert nach JurisVerkehrsrecht-CD).
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